Silvan Meier Rhein / Aktuelles

03.11.2021

Invalidenversicherung lehnt ab – Privatversicherung muss eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlen

Ein selbstständiger Bodenleger arbeitete praktisch sein ganzes Berufsleben lang auf den Knien. Ab dem 50. Altersjahr konnte er wegen einer chronischen Bursitis interpatellaris nur noch in einem Teilpensum seiner Arbeit nachgehen. Als die Krankentaggeldversicherung die Leistungen einstellen wollte, gelangte er an die advokatur rechtsanker. Es wurde eine Anmeldung bei der IV gemacht, ebenso bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die IV prüfte berufliche Massnahmen. Diese konnten jedoch nicht durchgeführt werden, da diese so ausgestaltet waren, dass das Einmannunternehmen des Bodenlegers eine mehrmonatige Pause wirtschaftlich nicht überlebt hätte. Der Versicherte scheute verständlicherweise vor diesem Schritt ins Ungewisse zurück und verzichtete auf die Massnahme. Die IV gab sodann ein Gutachten in Auftrag, das u.a. aus rheumatologischen und psychischen Gründen eine Einschränkung von 30 % im angestammten Beruf bestätigte. Gestützt darauf lehnte die IV Rentenleistungen ab. Auch die Privatversicherung lehnte ab und argumentierte wie folgt: Gemäss Versicherungsvertrag müsse der Versicherte alles unternehmen, um den Schaden zu minimieren. Da er die beruflichen Massnahmen verweigert hatte, stünden ihm keine Leistungen zu. Der Anwalt des Bodenlegers rief der Versicherung in Erinnerung, dass im Privatversicherungsbereich andere Regeln als bei der IV gelten. Ein Berufswechsel kann vom Versicherten nur dann verlangt werden, wenn der Berufswechsel auch zumutbar ist, er nach Durchführung von Massnahmen reelle Chancen auf eine Anstellung hat. Der sogenannte «ausgeglichene Arbeitsmarkt» spielt hier gerade keine Rolle. Aufgrund seines Alters, der im Rahmen der IV-Abklärung festgestellten Autismusstörung, welche der erfolgreichen Teilnahme an Umschulungsmassnahmen entgegensteht und welche die Teamfähigkeit stark einschränkt, war ein Berufswechsel unzumutbar. Die Privatversicherung konnte sich dieser Argumentation anschliessen und richtete rückwirkend eine Rente aus.