06.01.2024
Am 31. Dezember 2023 berichtete der SonntagsBlick:
„IV-Arzt kassiert 568‘650 Franken – im Nebenjob. Der Psychiater Dr. F. hat in einem Jahr 150 Gutachten für die Invalidenversicherung erstellt, während er in einem 70 % Pensum für die Suva arbeitet. Für seine Tätigkeit als IV-Gutachter bleiben demnach 70 - 80 Arbeitstage pro Jahr, in dieser Zeit machte Dr. F. 2022 durchschnittlich etwa zwei Gutachten pro Tag, was täglich 7600 Franken in die Kasse seiner GmbH spülte. Lassen sich in so kurzer Zeit seriöse Gutachten erstellen, die über menschliche Schicksale entscheiden? Blick liegen mehrere Gerichtsurteile vor, in denen die Arbeit von F. gerügt wurde.“
advokatur rechtsanker kann diese Einschätzung aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Zweimal ist advokatur rechtsanker im Jahre 2022 gegen Gutachten von Dr. F. vor Gericht gezogen. In beiden Fällen gab uns das Zürcher Sozialversicherungsgericht recht. Es teilte unsere Einwände gegen die Arbeit von Dr. F. und holte antragsgemäss ein Gerichtsgutachten ein. Während in beiden Fällen die IV gestützt auf das Gutachten von Dr. F. überhaupt keine Rente zugesprochen hatte, erhielten unsere KlientInnen nach gewonnenem Gerichtsverfahren dann jeweils eine ganze Invalidenrente (Urteil SVG Zürich vom 17.03.2022, IV.2021.00071 und vom 12.07.2023, IV.2021.00739).
Die IV-Gutachtenspraxis steht seit Jahren in der Kritik. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren immerhin gewisse Verbesserungen bei der Kontrolle von Begutachtungen und Anforderungen an den Gutachter umgesetzt. So besteht seit Anfang 2022 die Pflicht, Interviews im Rahmen von Begutachtungen auf Tonband aufzuzeichnen. Erfreulich ist auch, dass vor zwei Jahren eine Kommission für Qualitätssicherung von Begutachtungen gegründet wurde. Aufgrund deren Erkenntnisse hat das Bundesamt für Sozialversicherungen erst kürzlich die Zusammenarbeit mit dem seit Jahren kritisierten Begutachtungsinstitut PMEDA wegen Qualitätsmängeln beendet. Wie das Beispiel von Dr. F. zeigt, bleibt jedoch eine kritische Würdigung von IV-Gutachten weiterhin unerlässlich und stellt auch einen wichtigen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.